Louis & Michaelis – Rechtsanwälte und Strafverteidiger –
Rechtsanwältin Heike Michaelis in Essen
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Fragen und Antworten zum Ermittlungs- und Strafverfahren
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Unser Spezialgebiet Betäubungsmittelstrafecht
- Verstoß gegen das BtMG – Vorladung als Beschuldigter
- Verstoß gegen das BtMG – Wann wird gegen mich ermittelt?
- Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht
- Betäubungsmittel im Darknet bestellt! Jetzt habe ich eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten
- Erkennungsdienstliche Behandlung: ED – Behandlung bei Verstoß gegen das BtMG?
- Wie kann ich für einen Verstoß gegen das BtMG bestraft werden?
- Pflichtverteidigung bei dem Vorwurf Verstoß gegen das BtMG
- Jemand hat gegen mich im Rahmen von § 31 BtMG ausgesagt!
- Mein Angehöriger sitzt wegen Verstoß gegen das BtMG in U-Haft. Was nun?
- Anklageschrift wegen Verstoß gegen das BtMG erhalten!
- Strafbefehl wegen Verstoß gegen das BtMG erhalten
- Mein Telefon wurde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG abgehört
- Hausdurchsuchung bei Verstoß gegen das BtMG
- Einfuhrschmuggel – unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln
- Jugendstrafrecht: Verstoß gegen das BtMG – Jugendgericht / Jugendschöffengericht
- Therapie statt Strafe: Zurückstellung der Freiheitsstrafe nach § 35 BtMG
- unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln
- Was kann ein Strafverteidiger für mich tun?
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Das Ermittlungsverfahren
- Vorladung als Beschuldigter
- Warum brauche ich einen Anwalt im Ermittlungsverfahren?
- Kann ich im Ermittlungsverfahren nicht einfach selber die Ermittlungsakte einsehen?
- Was ist ein Ermittlungsverfahren?
- Was ist zu beachten, wenn Sie durch Richter, Staatsanwalt oder Steuerfahndung vernommen werden?
- Muss ich es dulden, dass Fingerabdrücke und Fotos von mir genommen bzw. angefertigt werden?
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Wann benötige ich einen Strafverteidiger?
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Die vorläufige Festnahme
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Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
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Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung - Fingerabdrücke - Lichtbilder DNA-Analyse / Speichelprobe!
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Telefonüberwachung
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Ich habe eine Anklageschrift zugestellt bekommen!
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Die Hauptverhandlung
- Bekannt sind Strafverfahren aus Gerichtsshows. Ist das in Wirklichkeit denn auch so?
- Wie verhalte ich mich als Angeklagter vor Gericht?
- Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?
- Muss man sich vor Gerichten als Angeklagter „zur Sache einlassen“?
- Welche Rechmittel stehen mir gegen das Urteil zur Verfügung, wenn mein Ablehnungsgesuch zu Unrecht verworfen wird?
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Verfahrenseinstellung und Freispruch
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Wie und wie hoch werde ich bestraft?
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Rechtsmittel gegen Urteile in Strafsachen
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Was für Folgen hat ein Strafverfahren für meinen Arbeitsleben? Vorbestraft?
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Die Untersuchungshaft und ihre Folgen
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Das Jugendstrafverfahren und der Jugendliche Täter!
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Strafbefehl erhalten
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Anwaltskosten
- Geld sparen durch solide Strafverteidigung; Wie geht das?!
- Was kostet eigentlich ein Strafverteidiger?
- Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
- Wie kann ich Strafverteidigerin Michaelis als Pflichtverteidigerin beiordnen lassen?
- Sie haben eine Anklage mit dem Zusatz: „Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen Anwalt Ihrer Wahl (Ihres Vertrauens) benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen.“: Sie können uns als Ihren Vertrauensanwalt / Anwalt Ihrer Wahl benennen!
- Pflichtverteidiger für Bochum – Bottrop – Dortmund – Duisburg – Essen – Gelsenkirchen – Hagen – Hamm – Herne – Mülheim an der Ruhr – Oberhausen – Recklinghausen – Unna – Wesel – Dinslaken
Ein Fall wie Ihrer
Unser Beratungsablauf
- Schritt 1: Terminvereinbarung
- Schritt 2: Schriftstücke sammeln
- Schritt 3: Vertrauen schaffen
- Schritt 4: Vollmacht erteilen
Terminvereinbarung
Zunächst vereinbaren Sie einen Termin unter 0201- 3104600 mit mir. Dieser kann meist sogar noch am gleichen Tag wahrgenommen werden. Besonders eilige Sachen werden immer bevorzugt bearbeitet.
Schriftstücke sammeln
Sie bringen sodann sämtliche Schriftstücke, welche Sie durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bekommen haben, zum Beratungsgespräch mit. Die Akten werden durch mich angefordert. Sie sollten demnach zumindest ein Aktenzeichen mitbringen, um die Einsichtnahme zu erleichtern.
Vertrauen schaffen
Oft hilft es, wenn Sie sich im Vorfeld Aufzeichnungen machen, um auch nichts zu vergessen. Zum Teil kommt es auf Details an.
Ich nehme mir für Sie soviel Zeit, wie es Ihr Fall benötigt. Das ist die Grundlage einer optimalen Beratung.
Vollmacht erteilen
Abschließend erteilen Sie mir Vollmacht und wir zeigen Ihre Verteidigung an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein zweiter Besprechungstermin in der Regel erforderlich ist, da die Akte zunächst angefordert werden muss. In diesem wird sodann das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.
Unser Team

Heike Michaelis

Clemens Louis

Dennis Schuchna

Laura Kunz

Ines Schauries
