Untersuchungshaft – Tipps und Tricks

Wann muss man damit rechnen, in Untersuchungshaft zu kommen?

Um in Untersuchungshaft zu kommen, müssen Sie einer Tat dringend tatverdächtig sein und es muss ein sogenannter Haftgrund vorliegen. Meist handelt es sich bei den vorgeworfenen Delikten um einen erstoß gegen das BtMG, Raub, Vergewaltigung, Betrug, Mord, Totschlag oder ähnliche Delikte.

Dringend tatverdächtig ist man dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte der Täter einer Straftat ist.

Haftgründe sind: eine schwere Straftat, Flucht, Sich-Verborgen-Halten und Verdunklungsgefahr.

Familienmitglieder können Einzelbesuchserlaubnisse bekommen. Telefongespräche werden jedoch nur im Einzelfall genehmigt. Sie (oder Ihre Familie) sollten umgehend einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wenn Sie in Untersuchungshaft kommen sollten.

Rufen Sie mich unter 0201 – 310 4600 an, um umgehend eine Besuchserlaubnis für die JVA beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Nach Eingang der Besuchserlaubnis kann ich dann den Betroffenen im Gefängnis besuchen und beraten.

Wie lange darf eine Untersuchungshaft denn angeordnet werden?

In der Regel können Sie bis sechs Monate, wenn der Haftbefehl nicht schon davor außer Vollzug gesetzt wird, in Untersuchungshaft festgehalten werden.

Sollten die Voraussetzungen (s.o.) nicht mehr vorliegen oder eine Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme bestehen, dann wird der Haftbefehl aufgehoben und Sie kommen frei.

Bei umfangreichen und schwierigen Ermittlungen können Sie jedoch über die sechs Monate hinaus festgehalten werden.

Wie kann ich (oder mein Verteidiger sich) gegen die Untersuchungshaft zur Wehr setzen?

Untersuchungshaft setzt voraus, dass ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde. Diesen erlässt der Haftrichter, welchem Sie nach Ihrer Festnahme durch die Polizei zugeführt werden.

Mit einer Haftprüfung und / oder einer Haftbescherde kann die Entscheidung über den Erlass des Haftbefehls überprüft werden.

Dringender Tatverdacht

Sie müssen der Tat „dringend verdächtig“ sein. Selbstredend ist das Auslegungssache und wird durch mich durch Hinzuziehung der Ermittlungsakte überprüft. Ich prüfe, also, ob eine „erhebliche“, „große“ oder „hohe“ Wahrscheinlichkeit besteht, dass Sie der Täter sind.

Entscheidend ist hier der aktuelle Ermittlungsstand. Natürlich kann hier der Strafverteidiger die bisherigen Ermittlungen gegen Ihre Person in Frage stellen und dem Haftbefehl seine Grundlage entziehen.

Der Tatverdacht muss sich nämlich auf bestimmte Tatsachen stützen. Bloße Vermutungen der Ermittlungsbehörden reichen in keinem Fall aus.

Haftgrund Fluchtgefahr

Fast formelhaft wird dieser Haftgrund bei Ausländern bejaht. Es lassen sich immer familiäre Beziehungen ins Heimatland (z.B. Polen, Russland, Albanien, Rumänien usw.) zurückverfolgen, welche den Ermittlungsbehörden eine Rechtfertigung der Annahme liefert, dass Sie sich absetzen werden, um einer Bestrafung zu umgehen.

Haftprüfungen werden nämlich oft mit dem Argument abgelehnt, dass Sie sich bei der zu erwartenden hohen Bestrafung (z.B. eine Freiheitsstrafe, welche nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, potentiell ins Ausland absetzen könnten. Die Ergebnisse, welche ich in Strafverfahren regelmäßig erziele, zeigen genau das Gegenteil. Durch eine geschickte Verteidigung kann oft noch eine Bewährungsstrafe erwirkt werden, bzw. eine Freiheitsstrafe, welche sodann mit einem Stellungsbefehl im offenen Vollzug vollzogen werden kann.

Wie kann ich in Erfahrung bringen ob und wo jemand in Untersuchungshaft ist?

Sollten Sie (z.B. als Familienangehöriger) ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie sich bei der örtlichen Polizei danach erkundigen. Bringen Sie hierzu bitte Ihre Ausweispapiere mit. Selbstverständlich kann ich diese Recherche auch für Sie übernehmen.

Wenden Sie sich direkt an die JVA. Adressen der JVA Essen und NRW finden Sie hier:

Justizvollzugsanstalten in Nordrhein – Westfalen

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Justizvollzug/index.php

Justizvollzugsanstalt in Essen

http://www.jva-essen.nrw.de/

Krawehlstr. 59, 45127 Essen, Tel: 0201 – 7246 – 0 Fax: 0201 – 7246 – 415

Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass sich ein Angehöriger in Untersuchungshaft befindet, nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf. 

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