Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger? Im Einzelnen wird dann durch das Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt:

  • bei einer schweren Straftat: Verbrechen (Pflichtverteidiger bei der Einfuhr und dem Besitz von einer nicht geringen Menge an BtM)
  • wenn ein Bewährungswiderruf droht (Sie stehen unter Bewährung wegen Verstoßes gegen das BtMG und sind Wiederholungstäter)
  • wenn Sie länger als 3 Monate im Gefängnis sitzen (z.B. Untersuchungshaft JVA Essen, Duisburg, Kleve, Bochum, Düsseldorf, Krefeld)
  • bei einer schwierigen Sach- und Rechtslage
  • bei Verteidigungsunfähigkeit des Angeklagten.

Die Voraussetzungen über die Beiordnung als Pflichtverteidiger sind in § 140 der Strafprozessordnung geregelt.

Ich kann mich von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklageschrift kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:

„Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen Anwalt Ihrer Wahl / Ihres Vertrauens benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen.“

Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, dann sollten Sie sich später nicht ärgern, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können.

 

Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.

Wir verteidigen regelmäßig Mandanten im Rahmen der Pflichtverteidigung vor den Amts- und Landgerichten in Nordrhein-Westfalen und auf Anfrage auch bundesweit.

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