Versicherungsbetrug
Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung
Versicherungsbetrug nur dann, wenn ein Versicherungsmissbrauch vorliegt!
Der Versicherungsbetrug setzt stets einen vorangegangenen Versicherungsmissbrauch , § 265 StGB voraus.
Wie mache ich mich wegen Versicherungsbetrug strafbar?
Wegen Versicherungsbetrug macht sich strafbar, wer einen Versicherungsfall vortäuscht. Das bedeutet, die Geltendmachung eines nicht bestehenden Anspruchs auf die Versicherungsleistung des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherung. Demnach die bewusste und nicht der Wahrheit entsprechende Darstellung der Voraussetzungen eines Versicherungsfalles.
Wann beginnt eine Täuschung der Versicherung?
Die Täuschungshandlung beginnt mit Einreichung der Schadensmeldung bei der Versicherung.
Ist der Versuch eines Versicherungsbetruges strafbar?
Auch der Versuch ist strafbar!
Welche Formen den Versicherungsbetruges gibt es?
Versicherungsbetrug erscheint in verschiedenen Formen, z.B.
- Der Versicherungsnehmer meldet seiner Versicherung eine Sache als gestohlen, obwohl er noch im Besitz der Sache ist. Die Versicherung zahlt sodann an Sie den Zeitwert der Sache aus.
- Der Versicherungsnehmer verkauft eine Sache und meldet diese sodann als gestohlen, die Versicherung zahlt.
- Eine Sache, die gegen Zerstörung versichert ist, wird vorsätzlich zerstört (z.B. Fensterscheiben); die Versicherungssumme übersteigt aber den Zeitwert der Sache.
- Der Versicherungsnehmer verwickelt sein Fahrzeug absichtlich in eine Kollision, um sodann gegenüber der Versicherung eine fiktive Abrechnung nach Gutachten vorzunehmen.
- Eine Rechtsschutzversicherung wird zur Deckungszusage veranlasst, indem falsche Informationen gegeben oder wichtige Auskünfte vorenthalten werden.
- Falsche Angaben zum tatsächlich gestohlenen und versicherten Objekt, um von der Versicherung eine höhere Entschädigung zu bekommen.
- Oft kann in diesem Zusammenhang auch das Vortäuschen einer Straftat Gegenstand des Verfahrens sein.
Ist Versicherungsbetrug ein Kavaliersdelikt?
Nein. Betrug zu Lasten der Versicherung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Im Zweifel werden Sie hart bestraft. Bei Betrug zu Lasten der Versicherung in einem besonders schwerer Fall (gegen Feuer versicherten Sache, die zuvor in Brand gesteckt wurde) sieht das Gesetz dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Wer als Mitglied einer Bande handelte und / oder gewerbsmäßig, kann unter Umständen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erwarten. Es handelt sich demnach um ein Verbrechen.
Strafverteidigung bei Versicherungsbetrug
Ohne einen Verteidiger sollten Sie nicht in das Verfahren gehen. Bedenken Sie, dass Sie keine Freunde mehr in diesem Spiel haben. Die Staatsanwaltschaft und die Versicherung werden nicht eher locker lassen, bis sie Ihr Ziel erreicht haben. Ich werde mit beiden verhandeln und somit ein optimales Ergebnis für Sie erzielen können. Zunächst sollten wir Ihren Fall gründlich aufarbeiten, um eine perfekte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Immerhin geht es um ein Stück Ihrer Zukunft. Diese Zukunft nehme ich sehr ernst. Sie sicherlich auch.
Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 460-0
Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwaeltin-michaelis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.
Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.