Fahrlässige Körperverletzung durch Hundebiss
Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung
Mein Hund hat einen Menschen gebissen! Fahrlässige Körperverletzung durch Hundebiss. Ich habe eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten. Welche Probleme kommen auf mich zu?
Auf Sie kommen drei Problemkreise zu:
- Das Strafverfahren: fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung
- Das Verfahren der Ordnungsbehörde: Bußgeld, Maulkorbzwang / Leinenzwang, Einstufung = gefährlicher Hund
- zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Sollte Ihr Hund einen Menschen gebissen haben, dann stellt dies regelmäßig eine fahrlässige Körperverletzung dar, welche ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht.
In diesem Fall fordere ich die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft an und werde sodann auf das Verfahren einwirken. In manchen Fällen führt meine Verteidigung dazu, dass ein Verfahren eingestellt wird. Auch wenn die Staatsanwaltschaft einer Anregung zur Einstellung des Verfahrens nicht folgt, dann werde ich Sie schützend in einer Hauptverhandlung verteidigen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Ich untersuche Ihren Fall dahingehend, ob und wie schwer Ihre Pflichtverletzung war, welche im Einzelnen Grundlage des Strafvorwurfs der Staatsanwaltschaft ist. Meist wird Ihnen der Vorwurf gemacht werden, dass Sie Ihren Hund nicht angeleint haben bzw. der Hund keinen Maulkorb trug, obwohl die Pflicht hierzu bestand.
Das Verfahren der Ordnungsbehörde
Die Behörde erlässt in dem Zusammenhang mit Hundebissen regelmäßig so genannte „Ordnungsverfügungen“ und erklärt sie für „sofort vollziehbar“. Daneben wird die Ordnungsbehörde entscheiden, ob ein Bußgeld (z.B. wegen Verstoßes gegen das Landehundegesetz) erlassen wird.
Hervorzuheben ist, dass die Ordnungsbehörde über die Zukunft Ihre Hundes entscheiden wird. Möglicherweise wird Sie einen Wesenstest anordnen (Vorführung beim Amtsveterinär), einen Maulkorbzwang oder Leinenzwang aussprechen, oder sogar den Hund einschläfern lassen.
Zivilrechtliche Ansprüche / Hundehaftpflichtversicherung
Ist Ihr Hund haftpflichtversichert, dann haben Sie meistens eine „Baustelle“ weniger. Sie haben jedoch zunächst die Pflicht, den Schaden umgehend ihrer Hundehaftpflichtversicherung mitzuteilen. Der Geschädigte wird sodann Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen.
Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 460-0
Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwaeltin-michaelis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.
Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.