Was ist vortäuschen einer Straftat?
Vortäuschen einer Straftat ist, wenn Sie wider besseren Wissens einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuschen,
- dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
- dass die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 (Mord, Totschlag u.a.) genannten
rechtswidrigen Taten bevorstehe,
Ebenso werden Sie bestraft, wenn Sie wider besseres Wissen bei eine der oben bezeichneten Stellen über den Beteiligten
- an einer rechtswidrigen Tat oder
- an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen
versuchen.
Wenn Sie der Polizei oder einer anderen Behörde mitteilen, dass eine Straftat begangen wurde, obwohl Ihnen bewusst ist, dass das die Unwahrheit ist, machen Sie sich nach § 145 d StGb strafbar.
Wie hoch ist der Strafrahmen bei Vortäuschen einer Straftat?
Das Delikt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) , § 258 StGB (Strafvereitelung) oder § 258a (Strafvereitelung im Amt) mit Strafe bedroht ist.
Was ist, wenn sich der Verdacht später als richtig herausstellt?
Es fehlt an einem „Vortäuschen“, wenn sich der Verdacht nachträglich als richtig herausstellen sollte. Die Ermittlungsbehörde wird demnach nicht grundlos tätig. Eine Bestrafung entfällt in diesem Falle. Bestraft wird nämlich, dass die Behörde durch das Vortäuschen einen ungerechtfertigten Arbeitsaufwand betreibt.
Welche Straftaten werden nach der polizeilichen Statistik am häufigsten vorgetäuscht?
- Vortäuschen von Raub
- Vortäuschen von Diebstahl
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Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwaeltin-michaelis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.
Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.