Vollrausch

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl Bundesweite Strafverteidigung

Wann werde ich wegen Vollrausch bestraft?

Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

In der Praxis sind dass die Fälle in denen wegen einer Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) keine Bestrafung erfolgen kann, da die Alkoholisierung so hoch war, dass der Fahrer oder die Fahrerin wegen rauschbedingter Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden kann.

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