Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
Das Abbrennen von Pyrotechnik ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Es kann also nicht jeder Abends einfach ein privates Höhenfeuerwerk veranstalten oder mit Leuchtfackeln durch den Stadtpark laufen. In Fußballstadien ist das Mitsichführen und Abbrennen von Pyrotechnik verboten. Dennoch kommt es in diesem Zusammenhang sehr häufig zu Zuwiderhandlungen. Sie haben einen sogenannten Polenböller mit sich geführt … Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz weiterlesen
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