Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung.

Sie haben durch die Polizei ein Aufforderung zur schriftlichen Äußerung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erhalten? Wann begehe ich einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?

Einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz begeht, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht.

Wie werde ich für den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz bestraft?

Verstöße gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Wann handle ich fahrlässig?

Fahrlässig handelt, wer die objektiv gebotene Sorgfalt außer Acht lässt. Wenn Sie also verkannt haben, dass für das Fahrzeug tatsächlich kein Versicherungsschutz bestand.

Muss ich Fahrer des Fahrzeugs sein, um mich strafbar zu machen?

Nein. Es genügt, wenn der Halter die Fahrt durch einen anderen gestattet.

Kann das Fahrzeug eingezogen werden?

Ja, ist die Tat vorsätzlich begangen, d.h. in Kenntnis aller Tatumstände, kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer gehört.

Benötige ich einen Rechtsanwalt bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?

Sobald Ihnen durch die Polizei ein Schreiben zugeht indem Sie sich schriftlich zu den Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz äußern sollen, sollten sie umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen. Gleiches gilt, wenn Ihnen eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung zugeht.

Reichen Sie uns die Vorladung oder die Aufforderung zur schriftlichen Äußerung als Beschuldigter ein. Wir zeigen Ihre Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden. Nach Erhalt der Ermittlungsakte äußern wir uns gezielt für Sie schriftlich zur Sache gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ziel ist im vorliegenden Fall die außergerichtliche Beilegung Ihrer Strafsache. Den Großteil der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz können wir ohne Gerichtsverhandlung abschließen. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Ihren Geldbeutel.

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