Therapie statt Strafe 35 BtMG
Therapie statt Strafe, § 35 BtMG Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Betäubungsmittelabhängige anstatt eine Gefängnisstrafe in einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen, eine (stationäre oder ambulante) Drogentherapie absolvieren können.…
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