Wann mache ich einer Sachbeschädigung strafbar?
Eine Sachbeschädigung begehen Sie, wenn Sie rechtswidrig eine fremde Sache beschädigen oder zerstören. Eine Beschädigung liegt vor, wenn die Substanz der Sache nicht unerheblich verletzt wurde.
Zerstört ist die Sache, wenn sie so wesentlich beschädigt wurde, dass sie für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird, wobei eine funktionelle Ausschaltung eines wesentlichen Teils genügen soll.
Nur vorsätzliche Sachbeschädigung wird bestraft. Eine versuchte vorsätzliche Sachbeschädigung ist ebenfalls strafbar.
Wieso brauche ich einen Rechtsanwalt?
Gerade Jugendliche begehen häufig Sachbeschädigungen. Die Gründe dafür sind vielseitig. Meist wird eine Sache aus Langeweile oder zum Imponieren Anderer zerstört. Auch Erwachsene zerstören Sachen aus Rache und Wut. Gerichte sehen Sachbeschädigungen (genau so wie Körperverletzungen) als Warnsignal an. Dementsprechend wird die Sachbeschädigung – wovon der Täter oft nicht ausgeht – oft hart geahndet.
Sachbeschädigungen können oft nicht aufgeklärt werden. Der Eigentümer bleibt dann auf den Wiederherstellungskosten sitzen. Der Hauseigentümer muss zum Beispiel illegales Graffiti von der Hauswand entfernen. Die Stadt muss eine beschädigte Telefonzelle wieder in Stand setzen. Diesen Umstand berücksichtigen Gerichte bei ihrer Strafzumessung. Der Täter muss also damit rechnen, dass eine Verurteilung auch die Kosten des Sachschadens nach sich ziehen kann. Er macht sich gegenüber dem Eigentümer schadensersatzpflichtig.
Ein Rechtsanwalt kann auf eine Einstellung des Verfahrens mit der Auflage der Schadenswiedergutmachung hinarbeiten. Somit wird der Täter nicht bestraft, sondern hat nur die Kosten des Schadens (welches ja Strafe genug ist) zu tragen. Zudem bietet das Gesetz eine Reihe von Möglichkeiten, wirkungsvoll in das Verfahren einzugreifen. Sie sollten sich diesbezüglich unbedingt beraten lassen und nichts dem Zufall einer Hauptverhandlung überlassen.
praxisrelevante Fälle
- Sachbeschädigung von Kfz
- Graffiti
- Datenveränderung und Computersabotage
- Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen
- Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
Das vorsätzliche Ablassen der Luft aus der Bereifung eines Kraftfahrzeugs kann eine Sachbeschädigung des Kraftfahrzeugs sein. (BGH, Beschluß vom 14.07.59 – 1 StR 296/59)
Wer auf einen Verteilerkasten der Deutschen Bundespost ein Plakat klebt, ohne damit die Substanz des Kastens zu verletzen oder seine Brauchbarkeit zu beeinträchtigen, begeht keine Sachbeschädigung. (BGH, 5. Strafsenat – 5 StR 166/79 – Beschluß vom 13.11.79)
Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 460-0
Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwaeltin-michaelis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.
Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.