Umweltstrafrecht

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

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Das Umweltstrafrecht dient dem Gewässerschutz, dem Bodenschutz, dem Naturschutz, dem Immissionsschutz, Strahlenschutz sowie dem Schutz vor unsachgemäßem Umgang mit Abfällen.

Gewässerverunreinigung, § 324 StGB

Wann werde ich wegen Gewässerverunreinigung bestraft?

Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird bestraft.

Wie werde ich wegen Gewässerverunreinigung bestraft?

Der Strafrahmen beträgt grundsätzlich Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Bei fahrlässiger Begehungsweise droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Welche Gewässer sind erfasst?

Es sind sämtliche Gewässer erfasst; so z.B. die Hohe See, Seen, Fischteiche, Heilquellen, Be- und Entwässerungsgräben.

Wann handle ich unbefugt?

Unbefugtes Handeln meint ein rechtswidriges Handeln. Man macht sich demnach insbesondere dann nicht strafbar, wenn man von der zuständigen Behörde eine Bewilligung oder Erlaubnis hat.

Wann handle ich fahrlässig?

Fahrlässig handelt, wer die objektiv gebotene Sorgfalt außer Betracht lässt

Bodenverunreinigung, § 324a StGB

Wann mache ich mich  wegen Bodenverunreinigung strafbar?

Es macht sich wegen Bodenverunreinigung strafbar, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen lässt oder freisetzt und diesen dadurch

  • in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder
  • in bedeutendem Umfang

verunreinigt oder sonst nachteilig verändert.

Wie werde ich bestraft?

Der Strafrahmen beträgt grundsätzlich Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Im Falle von fahrlässigem Handeln hat man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe zu rechnen.

Wann liegt eine Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten vor?

Die Pflichten sind in § 330d N. 4, 5 StGB näher umschrieben. Sie können sich sowohl aus Verwaltungsakten als auch aus Rechtsvorschriften ergeben. In Betracht kommen alle Vorschriften, die den Schutz der Bodenqualität zumindest mittelbar oder als Nebenzweck zum Ziel haben.

Wann handle ich fahrlässig?

Fahrlässig handelt, wer die objektiv gebotene Sorgfalt außer Betracht lässt.

Luftverunreinigung, § 325 StGB

Wann mache ich mich wegen Luftverunreinigung strafbar?

  • Strafbar macht sich, wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Veränderungen der Luft verursacht, die geeignet sind, außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen.
  • Weiter wird bestraft, wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe in bedeutendem Umfang in die Luft außerhalb des Betriebsgeländes freisetzt.
  • Ferner wird bestraft, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe in bedeutendem Umfang in die Luft freisetzt, wenn die Tat nicht nach Nr. 2 mit Strafe bedroht ist.

Wie werde ich wegen Luftverunreinigung bestraft?

Im Falle eines Verstoßes gegen Nr. 1 und Nr. 2 beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Bei Nr. 3 muss man mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen.

Handelt der Täter in den Fällen der Nr. 1 und 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe. Handelt der Täter in den Fällen der Nr. 3 leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe.

Wann handle ich fahrlässig?

Fahrlässig handelt, wer die objektiv gebotene Sorgfalt außer Betracht lässt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Täter verkennt, dass Luftveränderungen entstehen können.

Wann handle ich leichtfertig?

Leichtfertig handelt, wer die objektiv gebotene Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt und das außer Betracht lässt, was bei der gebotenen Aufmerksamkeit jedem hätte einleuchten müssen.

Was sind Schadstoffe im Sinne der Vorschrift?

Schadstoffe sind Stoffe, die geeignet sind,

  • die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder
  • nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern.

Wann liegt eine Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten vor?

Die Pflichten können sich sowohl aus Verwaltungsakten als auch aus Rechtsvorschriften ergeben. In Betracht kommen alle Vorschriften, die den Schutz der Luftqualität zumindest mittelbar oder als Nebenzweck zum Ziel haben.

Unerlaubter Umgang mit Abfällen, § 326 StGB

Wann mache ich mich strafbar?

Strafbar macht sich, wer unbefugt Abfälle, die

  • Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,
  • für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
  • explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
  • nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,bb) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden. Ebenso wird bestraft, wer Abfälle im Sinne des Art. 2 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 190 vom 12.07.2006, S. 1, L 318 vom 28.11.2008, S. 15), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 135/2012 (ABl. L 46 vom 17.02.2012, S. 30) geändert worden ist, in nicht unerheblicher Menge, sofern es sich um ein illegales Verbringen von Abfällen im Sinne des Art. 2 Nr. 35 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 handelt, oder
  • außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet.
  • aa) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern
  • sonstige Abfälle im Sinne der Nr. a) entgegen einem Verbot oder ohne die erforderliche Genehmigung
  • in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt. Weiterhin wird bestraft, wer radioaktive Abfälle unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten nicht abliefert.

Wie werde ich bestraft?

Im Falle der Nr. 1 und Nr. 2 gilt ein Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Bei Nr. 3 muss ich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen.

Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe in den Fällen der Nr. 1 und Nr. 2 Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe und in den Fällen der Nr. 3 Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe.

Wann ist eine Strafbarkeit ausgeschlossen?

Insbesondere dann, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Gewässer, die Luft, den Boden, Nutztiere oder Nutzpflanzen, wegen der geringen Menge der Abfälle offensichtlich ausgeschlossen sind.

Was sind Abfälle im Sinne der Vorschrift?

Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich der Besitzer durch Beseitigung oder Verwertung entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Wann handle ich fahrlässig?

Fahrlässig handelt, wer die objektiv gebotene Sorgfalt außer Betracht lässt.

Wann handle ich unbefugt?

Unbefugtes Handeln meint ein rechtswidriges Handeln. Man macht sich demnach insbesondere dann nicht strafbar, wenn man von der zuständigen Behörde eine Bewilligung oder Erlaubnis hat.

Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat, § 330 StGB

Wann mache ich mich strafbar?

1. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

a) ein Gewässer, den Boden oder ein Schutzgebiet im Sinne des § 329 Abs. 3 derart beeinträchtigt, dass die Beeinträchtigung nicht, nur mit außerordentlichem Aufwand oder erst nach längerer Zeit beseitigt werden kann,

b) die öffentliche Wasserversorgung gefährdet,

c) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen einer streng geschützten Art nachhaltig schädigt oder

d) aus Gewinnsucht handelt.

2. Strafbar macht sich weiterhin, wer durch eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329

a) einen anderen Menschen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt oder

b) den Tod eines anderen Menschen verursacht.

Wie werde ich bestraft?

Im Falle der Nr. 1 wird die Tat mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet. Bei Nr. Nr 2 a) muss man mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren rechnen, bei Nr. 2 mit einer solchen nicht unter 3 Jahren, wenn nicht ein minder schwerer Fall vorliegt.

Wann liegt eine schwere Gesundheitsschädigung vor?

Hierzu zählt eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 226 StGB sowie die Beeinträchtigung der Gesundheit durch langwierige Krankheit, insbesondere durch erhebliche Beeinträchtigung im Gebrauch der Sinne, der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Arbeitsfähigkeit.

Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften, § 330 StGB

Wann mache ich mich strafbar?

Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird bestraft.

Wie werde ich bestraft?

Der Strafrahmen beträgt grundsätzlich Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahre, wenn nicht ein minder schwerer Fall vorliegt.

Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, wenn nicht ein minder schwerer Fall vorliegt.

Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer leichtfertig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wann handle ich fahrlässig?

Fahrlässig handelt, wer die objektiv gebotene Sorgfalt außer Betracht lässt.

Wann handle ich leichtfertig?

Leichtfertig handelt, wer die objektiv gebotene Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt und das außer Betracht lässt, was bei der gebotenen Aufmerksamkeit jedem hätte einleuchten müssen.

Schließt eine behördliche Erlaubnis, den gefährlichen Stoff freizusetzen, die Strafbarkeit aus?

Nein, eine behördliche Erlaubnis hat keine rechtfertigende Wirkung.