Wann wir gegen mich wegen Raub ermittelt?
Einen Raub begehen Sie, wenn Sie mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehmen, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Raub ist also Diebstahl mit Gewaltanwendung oder Drohung.
Wegnahme bedeutet Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsam.
Die Wegnahme muss durch eine Nötigungshandlung im Sinne von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben erfolgen.
Gewalt ist der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes. Dabei sollen auch psychisch vermittelte Zwangseinwirkungen ausreichen.
Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Verwirklichung davon abhängen soll, dass der Bedrohte nicht nach dem Willen des Täters reagiert.
Wie werde ich für Raub bestraft?
Raub ist ein Verbrechen und wird mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
Nur in Ausnahmefällen – bei der Annahme eines minder schweren Falles, liegt die Strafandrohung von 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Jugendliche Straftäter müssen sich (unter Umständen bereist als Ersttäter) auf einen Arrest oder sogar eine Jugendstrafe einrichten.
Sollten Sie eines Raubes angeklagt werden, dann dürfen Sie sich einen Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Wir übernehmen Ihre Verteidigung!
Was ist ein schwerer Raub und wie wird dieser bestraft?
Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter
- eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
- eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung bringt
- der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter
- bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet
- in den Fällen der bandenmäßigen Begehung (s.o.) eine Waffe bei sich führt
- eine Person bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat eine andere Person in die Gefahr des Todes bringt.
Minder schwere Fälle werden von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Welche Arten von Raub sind am häufigsten?
- Straßenraub und Handtaschenraub und andere Raubdelikte, wie bspw. Handyraub
- Raubüberfall: Tankstelle, Bank, Taxifahrer, Juwelier, Kassenboten, Werttransporter, Spielhalle, Kiosk
Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Raub?
Verstärkt werden Raubdelikte von jugendlichen Tätern ausgeführt. Diese Entwicklung wird mit Sorge beobachtet. „Abgezockt“ werden dabei häufig Gleichaltrige und ältere Menschen, welche sich nicht wehren können. Auf das „Abziehen“ reagiert Jugendgericht / Jugendschöffengericht jedoch immer härter. Das Jungendstrafrecht findet hier Anwendung. Angeklagt wird die Tat regelmäßig vor dem Jugendschöffengericht. Nach Rücksprache, verteidige ich Sie auch als Pflichtverteidiger.
Die Aufklärungsquote ist beim Raub – im Gegensatz zu anderen Gewaltdelikten – eher durchschnittlich bis unterdurchschnittlich. Es handelt sich um ein eher häufiges Delikt.
Wann liegt ein Handtaschenraub vor?
Es liegt jedenfalls keine Gewaltanwendung und damit auch kein Raub vor, wenn der Täter die umgehängte Handtasche seines Opfers durch schnelles Zugreifen ohne Überwindung eines Widerstands an sich bringt. Er wird jedoch wegen Diebstahls sich verantworten müssen.
Kanzlei Louis, Michaelis legen Wert auf die Auswertung von Rechtsprechung.
Wir legen Wert auf die Auswertung der modernen Literatur und der Rechtsprechung, um Ihr Verfahren gewinnbringend zu gestalten. Nachstehend finden Sie einige interessante Beispiele aus der Rechtsprechung zu dem Thema:
Setzt der Täter beim schweren Raub zur Drohung gegenüber dem Opfer eine ungeladene Pistole ein und führt er das zugehörige, aufmunitionierte Magazin in seiner Jackentasche bei sich, so verwendet er damit kein objektiv gefährliches Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB. (BGH 1 StR 429/99)
Ein Lippenstift ist keine Waffe oder sonst ein Werkzeug, das den Straftatbestand des schweren Raubs begründet. (BGH StR 147/96)
Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfasst außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist. (BGH 3 StR 52/ 02)
Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels im Sinne von § 250 I Nr. 1 lit. b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH 2 StR 283/03)
Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels i.S. von § 250 I Nr. 1b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH StR 283/03)
Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 460-0
Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwaeltin-michaelis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.
Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.