Räuberische Erpressung, § 255 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann werde ich wegen räuberischer Erpressung bestraft?

Wenn Sie eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person, oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begehen.

Wie wird die räuberischer Erpressung bestraft?

Räuberische Erpressung wird wie Raub bestraft, also mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Wie unterscheide ich Raub von räuberischer Erpressung?

Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzen maßgebend.

Welche Arten von Raub sind am häufigsten?

  • Straßenraub und Handtaschenraub und andere Raubdelikte
  • Raubüberfall: Tankstelle, Bank, Taxifahrer, Juwelier, Kassenboten, Werttransporter, Spielhalle

Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Raub?

Verstärkt werden Raubdelikte von jugendlichen Tätern ausgeführt. Diese Entwicklung wird mit Sorge beobachtet. „Abgezockt“ werden dabei Gleichaltrige und ältere Menschen, welche sich nicht wehren können. Auf das „Abziehen“ reagieren Jugendgerichte jedoch immer härter. Das Jungendstrafrecht findet hier Anwendung. Angeklagt wird die Tat regelmäßig vor dem Jugendschöffengericht. Nach Rücksprache, verteidige ich Sie auch als Pflichtverteidiger.

Die Aufklärungsquote ist beim Raub – im Gegensatz zu anderen Gewaltdelikten –  eher durchschnittlich bis unterdurchschnittlich. Es handelt sich jedoch um ein eher häufiges Delikt.

Wann liegt ein Handtaschenraub vor?

Es liegt jedenfalls keine Gewaltanwendung und damit auch kein Raub vor, wenn der Täter die umgehängte Handtasche seines Opfers durch schnelles Zugreifen ohne Überwindung eines Widerstands an sich bringt. Er wird jedoch wegen Diebstahls sich verantworten müssen.

Setzt der Täter beim schweren Raub zur Drohung gegenüber dem Opfer eine ungeladene Pistole ein und führt er das zugehörige, aufmunitionierte Magazin in seiner Jackentasche bei sich, so verwendet er damit kein objektiv gefährliches Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB. (BGH 1 StR 429/99)

Ein Lippenstift ist keine Waffe oder sonst ein Werkzeug, das den Straftatbestand des schweren Raubs begründet. (BGH StR 147/96)

Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfasst außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist. (BGH 3 StR 52/ 02)

Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels im Sinne von § 250 I Nr. 1 lit. b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH 2 StR 283/03)

Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels i.S. von § 250 I Nr. 1b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH StR 283/03)

Menü