Landfriedensbruch

Wann mache ich mich wegen Landfriedensbruch strafbar?

Einen Landfriedensbruch begehen Sie, wenn Sie sich an

  1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
  2. Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligen oder Sie auf die Menschenmenge einwirken, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern.

Wie hoch ist Strafe für Landfriedensbruch?

Landfriedensbruch wird mit einer Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder Gellstrafe bestraft.

Der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.

Der Strafrahmen macht deutlich, dass eine Strafverteidigung unabdingbar ist. Lassen Sie sich beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten.

Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruches vor?

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. eine Schusswaffe bei sich führt,
  2. eine andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden,
  3. durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsbeschädigung bringt oder
  4. plündert oder bedeutende Schäden an fremden Sachen anrichtet.

Landfriedensbruch hat regelmäßig bei folgenden häufigen Konstellationen Relevanz:

  • Demo
  • Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen revalierenden Fußballfans bei Fußballspielen
  • Chaos Tage
  • Atommülltransporte
  • Straßenschlachten

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des Landfriedensbruch (§ 125 StGB) erhalten haben, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und gucken mal, was die so wollen.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen.
  3.  Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.
  5. Zu diesem Zwecke füllen Sie bitte Vollmacht und Fragebogen Neumandant aus und übersenden Sie uns die Unterlagen per Fax oder E – Mailscan. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Gerne erfragen wir auch den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen, wenn dies erforderlich sein sollte.

Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn wir bei Gericht sein sollten.

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