Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung
Wann mache ich mich wegen falscher Verdächtigung strafbar?
Falsche Verdächtigung begehe ich, wenn ich einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseren Wissens einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtige, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, werde ich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso werde ich bestraft, wenn ich in gleicher Absicht bei einer der oben aufgeführten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstelle, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Wie werde ich für falsche Verdächtigung bestraft?
Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Warum sollte ich eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung sehr ernst nehmen.
Die Norm „Falsche Verdächtigung“ soll verhindern, dass jemand zu unrecht in die Mühlen der Justiz gerät. Manchmal kann die falsche Verdächtigung auch zur Folge haben, dass jemand potentiell zu unrecht bestraft wird. Zu bedenken ist auch, dass ein Strafverfahren immer stigmatisierend für den Betroffenen ist und somit eine besondere psychische Belastung bedeutet. Überdenkt man die vorbenannten Gesichtspunkte, dann wird man selber schnell zur Folge kommen, dass die Justiz „Falschverdächtiger“ hart bestraft. Immerhin wird auch die Justiz „zum Narren gehalten“.
Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 460-0
Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwaeltin-michaelis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.
Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.