Betäubungsmittelstrafrecht

Ihr Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht

Als Kanzlei für Strafrecht, die ausschließlich auf dem Gebiet der klassischen Individual-Strafverteidigung tätig ist, mit Schwerpunkt Betäubungsmittelstrafrecht, vertreten wir unsere Mandanten im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen im gesamten Bundesgebiet.

Wir verteidigen unsere Mandanten rechtsfreundlich, engagiert, vorurteilsfrei und konsequent im außergerichtlichen Verfahren und der öffentlichen Hauptverhandlung. Wir werden dafür geschätzt, unseren Mandanten besonders rasch Dienstleistung in hoher Qualität zu erbringen. Unsere Berufserfahrung und unsere Spezialisierung auf das Betäubungsmittelstrafrecht gewährleistet eine optimale und erfolgreiche Verteidigung. Seit 2006 Jahren haben wir tausende von BtM-Verfahren bundesweit erfolgreich verteidigt.

Kleine Mengen und große BtM-Verfahren

Große Verfahren brauchen optimale und erfahrene Betreuung. Ob ein Kilo Kokain oder ein paar Gramm Marihuana, ob Festnahme, Hausdurchsuchung, Anklage oder Gerichtsverhandlung. Im Betäubungsmittelstrafrecht benötigen Sie jemanden, der Ihre Sprache spricht und Ihre Akten sorgfältig auf- und durcharbeitet. Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht  bedeutet, dass man bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen stellt.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eine komplexe Materie mit vielen Möglichkeiten, die ich als Verteidiger für Sie nutze. Dies kann dazu führen, dass Sie erheblich milder bestraft werden. Jedes dritte Verfahren meiner Kanzlei hat mit BtM zu tun. Ich erfinde das Rad nicht neu, sondern schöpfe aus meinen Erfahrungen. Marihuana, Kokain, Heroin, Amphetamine sind die häufigsten Drogen, bei welchen Ihnen Handel, Schmuggel und Besitz vorgeworfen werden kann. Die Frage, ob es sich um eine geringe oder eine nicht geringe Menge handelt, ob gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, entscheidet über die Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Ich berate Sie und beantrage Akteneinsicht. Sie brauchen und dürfen der Vorladung zum Vernehmungstermin nicht nachkommen. Ich äußere mich schriftlich für Sie. Ich prüfe, ob die Hausdurchsuchung rechtens war.

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stehen dem Verteidiger eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren mitzugestalten und zu lenken. In NRW, welches seine Grenze zu Holland hat, sind Drogendelikte an der „Tagesordnung“.

Nach Akteneinsicht kann ich eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken. Das hängt von vielen Faktoren ab, die ich mit Ihnen besprechen werde.

Vorladung zur Polizei wegen des Verstoßes gegen das BtMG / KCanG erhalten!

Zunächst ist es wichtig, das Sie sich Ihrer Situation bewusst werden. Es gibt nunmehr fast keine Freunde in dem laufenden Verfahren. Demnach müssen sie sich auf diese neue Situation einstellen. Ihr neuer Freund, welchen Sie am meisten sehen und vertrauen lernen werden, ist Ihr Strafverteidiger. Eine Konstellation, welche grundlegend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein wird. Neben warmen Worten ist hier vor allem Aktionismus gefragt.

Statt der Vorladung zum Vernehmungstermin nachkommen zu müssen, kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen und  mich schriftlich für Sie äußern. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung und Untersuchungshaft müssen mit einer soliden Strafverteidigung beantwortet werden. Sollten Sie sich in Untersuchungshaft befinden, dann werde ich Sie besuchen kommen. Sie werden mich, dies mag Ihnen ungewöhnlich vorkommen, wöchentlich sehen. Es gibt Anträge, welche ich für Sie durchfechten kann und es gibt immer Neuigkeiten, welche den Ausgang Ihres Verfahrens maßgeblich beeinflussen können.

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stehen dem Verteidiger eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren mitzugestalten und zu lenken. Dies ist der Hebel, welchen ich einsetze.

Bei einer polizeilichen Vernehmung gilt selbstverständlich das Prinzip:  „Alles, was Sie von nun an sagen, kann gegen Sie verwendet werden“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen.

Ich werde eigene Ermittlungen in der Sache durchführen, wenn dies sinnvoll ist. Somit kann ich wesentlich dazu beitragen, dass es nicht zu einer Anklage kommt. Diesbezüglich ist Ihre Mitarbeit erforderlich.

Nach Akteneinsicht kann ich auch eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken, wenn dies geboten erscheint.

Was mache ich bei einer Vorladung wegen des Verstoßes gegen das BtMG?

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG erhalten habe, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und gucken mal, was die so wollen.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen.
  3.  Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.
  5. Zu diesem Zwecke füllen Sie bitte Vollmacht und Fragebogen Neumandant aus und übersenden Sie uns die Unterlagen per Fax oder E – Mailscan. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Gerne erfragen wir auch den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen, wenn dies erforderlich sein sollte.
  6. Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn wir bei Gericht sein sollten.

Telefonüberwachung 

Telefonüberwachungen und anschließende Hausdurchsuchungen sind die Falle eines jeden Dealers. Meist wird nicht damit gerechnet, dass schon seit Monaten das Handy abgehört wird. Plötzlich stehen die Ermittlungsbehörden vor der Tür. Gefunden werden (nicht) geringe Mengen an Drogen, eine Feinwaage, Tütchen und Handys. Diese werden beschlagnahmt und  der Beschuldigte häufig in Untersuchungshaft genommen.

Die Telefonüberwachung, manchmal auch die Käufer, sollen einzelne Verkäufe nachweisen. In den Telefonüberwachungen wird jedoch meist nicht über Mengenangaben gesprochen. Vielleicht hat man sich nur verabredet. Hier kommt einem Mandanten eine sorgfältige Auswertung der Telefonüberwachungsprotokolle, welche sich über mehrere Ordner erstrecken kann, zu Gute. Die Nachweisbarkeit ist immer relativ. Meist kann man, wenn man diese auswertet, einen Teil der Taten reduzieren. Manchmal ist nichts nachweisbar. Telefonüberwachungen können überführen, aber die Praxis zeigt, dass eine gute Verteidigung diese entkräften kann.

Wie kann ich für Drogendelikte bestraft werden?

Bestraft kann ich werden durch

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Berufsverbot
  • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Der Verteidiger kann, wenn er die Gesamtumstände würdigt, eine sehr realistische Prognose erstellen, um Ihnen diese Frage zu beantworten. Diesbezüglich bitte ich Sie, einen Termin mit mir zu vereinbaren, um Ihren Fall zu besprechen.

Insbesondere kann der Verteidiger auf eine Therapie statt Strafe hinwirken, § 35 BtMG. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährleitstet § 35 BtMG nämlich die Zurückstellung der Strafvollstreckung bzw. die Anrechnung der Therapie auf die zu verbüßende Strafe.

Welche Strafvorschriften sind für das Betäubungsmittelstrafrecht anwendbar?

Strafgesetzbuch (StGB)

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von   Betäubungsmitteln – Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Was ist eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln?

Maßgeblich ist der Wirkstoffgehalt und die Zahl der toxischen Dosen. Die Menge wird also nicht nach Gewicht bestimmt.

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat für die „nicht geringe Menge“ von verschiedenen Betäubungsmitteln folgende Mindestwerte festgelegt:

Mindestwerte des BGH (Bundesgerichtshof) für „nicht geringe Mengen:

Heroin = 1,5 g

Kokain = 5 g

Cannabis = 7,5 g (Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten liegt bei ca. 10 %)

LSD = 6 g

Ecstasy = 30 g

Amphetamin = 10 g

Methamphetamin = 5 g

Das bedeutet z.B.: Dass 7,5g THC etwa 75g Marihuana sind, oder 6,0 g LSD etwa 300 Trips sind.

Wann liegt nur eine „Beihilfe“, statt „Mittäterschaft“ bei BtM-Delikten vor?

Natürlich wird der Gehilfe erheblich weniger bestraft, als der Mittäter. Nachfolgende Beispiele zeigen, wann lediglich eine „Beihilfe“ angenommen werden kann:

  • Bei manchen Kurierfahrten
  • Gelegentlicher eigenhändiger Verkauf von BtM für Freunde
  • Verrichtung von Telefondiensten zwecks Terminabsprache

Mache ich mich strafbar, wenn ich Rauschgifthandeln in meiner Wohnung dulde?

Nein, grundsätzlich nicht. Es kommt nämlich allenfalls eine Beihilfe zum Handeltreiben durch Unterlassen in Betracht. Der Inhaber der Wohnung muss nicht dafür sorgen, dass keine Straftaten in seinen vier Wänden begangen werden.

Drogentherapie / Therapie statt Strafe

Drogentherapien (stationär / ambulant), Methadonprogramm, § 35 Therapie statt Strafe sind Aspekte, welche ich bei der Betreuung eines Mandats im Betäubungsmittelbereich berücksichtige.

Ich stelle den Kontakt zu den einzelnen Organisationen her und werde die vorbenannten Einflussmöglichkeiten in Ihrem Strafverfahren zu Ihren Gunsten nutzen.

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