Unterschlagung, § 246 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann werde ich wegen Unterschlagung bestraft?

Ich werde wegen Unterschlagung bestraft, wenn ich eine fremde bewegliche Sache mir oder einem Dritten rechtswidrig zueigne.

Fremde bewegliche Sachen können unterschlagen werden.

Praktischer Fall: Eine Geldbörse wird gefunden und vom Finder für sich behalten. Er hatte nicht vor, die Geldbörde zum Fundbüro zu bringen. Dies stellt keinen Diebstahl, sondern eine Unterschlagung dar.

Wie werde ich wegen Unterschlagung bestraft?

Mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe.

Auch der Versuch der Unterschlagung  ist strafbar.

Sie haben eine Vorladung zur Polizei wegen Unterschlagung erhalten?

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Machen Sie keinen Angaben zu dem Vorwurf des Verdachts der Unterschlagung. Beauftragen Sie einen Strafverteidiger.

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und gucken mal, was die so wollen.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen.
  3.  Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.
  5. Zu diesem Zwecke füllen Sie bitte Vollmacht und Fragebogen Neumandant aus und übersenden Sie uns die Unterlagen per Fax oder E – Mailscan. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Gerne erfragen wir auch den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen, wenn dies erforderlich sein sollte.
  6. Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn wir bei Gericht sein sollten.
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