Strafbefehl – Tipps und Tricks

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein außergerichtliches Urteil.

Ein Strafbefehl ist eine amtsrichterliche Verfügung, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung ergeht. Kurz, Sie sollen durch den Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung bestraft werden.

Diese Methode dient in erster Linie der Entlastung der Strafgerichte.

Verhängt werden darf grundsätzlich höchstens eine Geldstrafe oder u.U. eine Freiheitsstrafe mit Bewährung bis zu einem Jahr. Gerade letzteres ist meist ein großer Schock für den Empfänger und sollte sofort einer anwaltlichen Überprüfung unterzogen werden. Denken Sie daran, dass Sie ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe als „vorbestraft“ gelten.

Oftmals wird der Strafbefehl zum Beispiel bei Straßenverkehrsdelikte angewendet. Die Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, die erste Trunkenheitsfahrt sind Beispiele. Aber auch Körperverletzung, Beleidigung, Bafög-Betrug sind taugliche Delikte für einen Strafbefehl.

Sollten Sie einer Hauptverhandlung fern bleiben, dann kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung des Gerichts auch ein Strafbefehl erlassen werden, um die „Sache zu erledigen“.

Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie uns erörtern, ob ein Einspruch sinnvoll ist!

Was kann und sollte ich beim Erhalten eines Strafbefehls machen?

Bewahren Sie unbedingt den Briefumschlag auf, denn er beinhaltet das Zustellungsdatum, welches wichtig für die Einspruchsfrist ist.

Widerspruch können Sie nämlich binnen zwei Wochen nach Zustellung einlegen. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Belehrung des Strafbefehls. Dieser Widerspruch sollte durch einen Strafverteidiger verfasst werden. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass dieser dann auch volle Berücksichtigung finden wird..

Bei Versäumung der Frist kann dies den Strafbefehl rechtskräftig werden lassen. Eine Wiedereinsetzung des Verfahrens ist dann oft nicht mehr möglich.

Lassen Sie sich bitte frühzeitig einen Termin zur anwaltlichen Beratung bei mir unter 0201 – 310 460 – 0 gegeben, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Strafbefehl zu prüfen.

Denken Sie diesbezüglich an die Zweiwochenfrist.

Selbstverständlich setze ich die Anwaltskosten einer strafrechtlichen Vertretung bei einem Strafbefehl immer in Relation zu dessen Höhe. Logischerweise sollten Sie durch meine Verteidigung nicht noch „draufzahlen“. Einzelheiten können telefonisch erfragt werden und werden für den Einzelfall vereinbart.

Warum solle ich als Bürger nicht einfach Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Warum einen Anwalt beauftragen?

Bitte nehmen Sie sich jedoch folgenden Rat aus der Praxis zu Herzen:

Amtsrichter und Staatsanwälte werden ungemütlich, wenn der Einspruch mutwillig oder unbegründet eingelegt wird. Dies ist leider die Regel, wenn dies ein Bürger ohne anwaltliche Vertretung macht. Die Folge ist, dass manchmal 10 bzw. 20 Tagessätze mehr „draufgepackt“ werden, um Ihnen dies zu verdeutlichen. Demnach sollten Sie sich eines Verteidigers bedienen.

Oft passiert folgendes: Die Staatsanwaltschaft schätzt Ihr Einkommen. In der Hauptverhandlung stellt sich dann heraus, dass dieses unterschätzt wurde. Gegebenenfalls kann Ihnen ein Einspruch somit teuer zu stehen kommen, da die Staatsanwaltschaft nunmehr nicht mehr an den Strafbefehl gebunden ist.

Aus meiner eigenen Erfahrung in unzähligen Verhandlungen kann ich Ihnen versichern, dass Sie ohne Anwalt in den seltensten Fällen sich erfolgreich zur Wehr setzen können.

Im Einzelnen darf ich Ihnen noch die Spannbreite meiner Möglichkeiten darstellen: Ich habe die Möglichkeit einen Freispruch, eine Einstellung, eine Einstellung mit bzw. ohne Auflage, eine Korrektur der Tagessätze bzw. Tagessatzhöhe, bis zu einer taktischen Zurücknahme des Freispruchs zu erwirken. Ich weiß, wann genau welches Mittel zum Ziel führt.

Lohnt es sich gegen einen Strafbefehl Einspruch zu erheben?

Die Praxis zeigt, dass dies in der Regel der Fall ist.

Der beauftrage Rechtsanwalt fordert zunächst die Akte an.

Ein Anwalt kann sodann den Einspruch dahingehend erfolgreich begründen, dass das Verfahren eingestellt wird. Es kommt somit zu keiner Bestrafung und keiner Hauptverhandlung.

Meist ist schon die Strafe überhöht. In einer Hauptverhandlung kann diese sodann möglicherweise korrigiert werden.

In manchen Fällen kann ein Verfahren auch mit einem Freispruch beendet werden.

Diese Möglichkeiten sollten Sie unbedingt überprüfen lassen.

Was passiert, wenn ich Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird anberaumt, wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

In diesem Termin können Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt den Einspruch begründen. Meist wird jedoch schon im Vorfeld der Einspruch, bzw. dessen Tendenz, durch den Rechtsanwalt begründet werden.

Sie haben auch die Möglichkeit den Einspruch gegen den Strafbefehl in der Hauptverhandlung wieder zurückzunehmen. Dies sollte erwogen werden, wenn das Gericht den Hinweis dazu erteilt.

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sind an den Antrag des Strafbefehls nicht gebunden. Das bedeutet, dass Sie auch härter bestraft werden können, wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

In der Regel werden Sie jedoch nur härter bestraft, wenn Sie, ohne einen ersichtlichen Grund, Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen. Dies kommt meist dann vor, wenn der Bürger, ohne einen Strafverteidiger zu konsultieren, in die Schlacht zieht.

Welche Delikte werden häufig mit einem Strafbefehl abgehandelt?

Körperverletzung, Betrug, Bedrohung, Nötigung, Hehlerei, Verstoß gegen das Diebstahl, Erpessung, Falschaussage, Meineid, fahrlässige Körperverletzung, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Strafvereitelung Besitz & Verbreitung von Kinderpornographie, Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Vortäuschung einer Straftat, Leistungserschleichung, Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Schwarzarbeit, Strafvereitelung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Beleidigung, Verstoß gegen das WaffenG.

Bei Drogendelikten ist der Strafbefehl eine sehr beliebte Form der Abhandlung

Bei Cannabis: Marihuana oder Haschisch, XTC, Psylocybin – Pilze, Amphetamin, Kokain. Heroin hat es sich eingebürgert, dass bei dem Besitz und der Einfuhr bzw, dem Einfuhrschmuggel von geringen Mengen Strafbefehle verhängt werden. Der sogenannte Eigenbedarf von nur wenigen Gramm wird mittlerweile wieder kriminalisiert. Oftmals sind diese vollkommen überzogen und stehen nicht in der Relation zu dem Vergehen. Wir kennen die üblichen „Kurse“ und können Sie bereits telefonisch beraten, ob diese angemessen sind. Gegebenenfalls legen wir, wenn dies vor allem finanziell sinnvoll erscheint, Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Rufen Sie uns an, um das weitere Vorgehen abzustimmen: 0201 – 301 – 4600

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