Sexuelle Handlungen vor Kindern

Wenn sexuelle Handlungen vor Kindern vorgenommen werden, dann kann dies den Tatbestand:

  • Exhibitionistische Handlungen gegenüber einem Kind oder
  • sexuellen Missbrauch an Kindern

verwirklichen.

Seit 2005 verteidige wir in ganz Deutschland Sexualdelikte und verfüge somit übe Erfahrung, die Sie für die Vereidigung in Ihrem Verfahren benötigen.

Wir bekommen mehr als die Hälfte der Verfahren, die wir verteidigen eingestellt bzw. außergerichtlich geklärt und das ist der Grund, warum Sie mit uns zusammenarbeiten sollten.

Worin genau besteht der Unterschied zwischen dem sexuellen Missbrauch eines Kindes in Form der Vornahme von sexuellen Handlungen und einer exhibitionistischen Handlung vor einem Kind?

Der Exhibitionist zeigt lediglich ein Geschlechtsteil gegenüber einer Person unter 14 Jahren. Wird jedoch an dem Glied manipuliert (also onaniert), dann stellt dies der Gesetzgeber besonders unter Strafe. Natürlich kommen auch andere sexuelle Handlungen vor einem Kind in Betracht.

Wie wird Exhibitionismus und der sexuelle Missbrauch an Kindern bestraft?

Exhibitionismus (§ 183 StGB) wird bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. In diesem Zusammenhang weisen wir jedoch darauf hin, dass die Entblößung gegenüber Kindern sich stets strafschärfend auswirken wird.

Der sexuelle Missbrauch an Kindern (§ 176 IV Nr. 1 StGB) wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monten bis 5 Jahren bestraft. Insoweit hat das Gesetz keine Geldstrafe mehr für den Verstoß vorgesehen.

Hier wird deutlich, warum der Unterschied zwischen den Delikten, wenn diese manchmal jedoch sich sehr verwandt sind, so erheblich unterschiedlich bestraft werden.

Verteidigungsstrategien bei dem Verdacht der Vornahme von sexuelle Handlungen vor Kindern.

In fast allen Fällen, die auf diesem Gebiet von unserer Kanzlei betreut werden, haben sich Konstante herauskristallisiert, die wir hier aufzeigen wollen. Zudem zeigen wir Ihnen, wie wir mit diesen immer wiederkehrenden Problematiken umgehen. In vielen Fällen wird es einen Zeugen bzw. mehrer Zeugen geben, die den Missbrauch der Polizei zur Kenntnis gebracht haben. Hierbei kann es sich um den kindlichen Zeugen handeln oder einem Zeugen, der den Geschehensablauf zufälligerweise beobachtet hat.

Es ist allgemein bekannt, dass die Wahrnehmung von Zeugen meist deutlich von dem realen Geschehen abweichen. Hier besteht für mich als Verteidiger die Möglichkeit, in das Geschehen einzugreifen. Durch eine geschickte Verteidigungsschrift kann ich die Wahrnehmung der Zeugen, die sich in den Aussagen widerspiegeln, in Frage stellen. Oft werden die Angaben von verschiedenen Zeugen nämlich höchst widersprüchlich sein. Das hat meist nicht mit dem Umstand zu tun, dass Sie falsch belastet werden sollen, sondern ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Zeuge das schwächste Beweismittel ist.

So wird oft streitig sein, ob überhaupt sexuelle Handlungen durchgeführt wurden. Kinder können oft nicht beschreiben, ob ein Glied letztendlich erigiert war bzw. ob tatsächlich Bewegungen durchgeführt wurden, die auf ein Onanieren zurückzuführen sind. Diese ist jedoch erheblich für die Frage, ob und wie Sie strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können.

Gerade Personen die sich häufig exhibieren, werden nicht verhindern können, dass es zu einer Situation kommen könnte, bei welchem ein Kind zugegen ist. Dabei ist es natürlich von Erheblichkeit, ob der Täter das wahre Alter des Opfers überhaupt erkennt. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn das Opfer bereits ein Teenager ist. Hierbei kann im Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Schutzgrenze von 14 Jahren bereits durchbrochen wurde.

Viele Rahmenumstände, die insbesondere von den Örtlichkeiten abhängen, können angeführt werden, um den Anfangsverdacht gegen Sie zu erschüttern. Somit haben wir bereits in vielen Verfahren bundesweit erreichen können, dass das Verfahren eingestellt werden konnte. Eine solche außergerichtliche Klärung ist von hoher Bedeutung für meine Mandantschaft, da viele von meinen Mandanten ein bürgerliches Leben führen und Familie haben. Eine öffentliche Hauptverhandlung wäre ein Desaster.

Vorwurf sexuelle Handlungen vor Kindern. Wir kümmern uns um die außergerichtliche Lösung Ihres Verfahrens

Wir haben die Möglichkeit, Ihr Verfahren zu einer Einstellung mangels Tatverdachts nach § 170 II StPO zu bringen. Hierbei erschüttern wir den Anfangsverdacht durch eine Verteidigungsschrift, die wir anfertigen, wenn wir Ihre Verteidigung angezeigt haben und Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft erhalten haben.

Es gibt Fälle, die einen hinreichenden Tatverdacht gegen Sie begründen, der Strafverstoß aber im unteren Rahmen anzusiedeln ist. Zudem sind Sie Ersttäter. In diesen Fällen können wir das Verfahren wegen Geringfügigkeit zu einer Einstellung bringen, § 153 I bzw. § 153a StPO. In manchen Fällen biete ich der Staatsanwaltschaft einen kleinen Geldbetrag zu Gunsten der Staatskasse bzw. einem gemeinnützigen Verein an, um einen Anreiz für die Einstellung gegen eine Geldauflage zu schaffen.

Die vorbenannten Einstellungen werden nicht in ein Führungszeugnis oder ein Bundeszentralregister eingetragen. Sie sind demnach nicht strafrechtlich vorbelastet bzw. vorbestraft. Das Ziel ist erreicht.

Insbesondere in den Fällen, in denen Ihnen ein sexueller Missbrauch an Kindern in Form der Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kindern vorgeworfen wird, kann der Ausgang des Verfahrens entscheidend für Ihre Zukunft sein. Sie sollten Ihr Verfahren nur an einen Anwalt delegieren, der fundierte Kenntnisse auf diesem Gebiet hat, da es hier eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe das Ergebnis sein kann.

Insoweit dürfen wir Sie erneut beruhigen: Regelmäßig bekommen wir auch solche Verfahren eingestellt. Zudem besteht immer die Möglichkeit, das Verfahren außergerichtlich zu lösen: Mittels Strafbefehl, also einem Urteil das Ihnen zugeschickt wird, kann in der Sache entschieden werden. Diesen Strafbefehl stimmen wir mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ab. Das Verfahrensergebnis dealen wir aus.

Wem das noch nicht genug an „Zauberei“ ist, dem können wir noch eine weiter Möglichkeit unserer Verteidigung aufzeigen: Erst ab einer Freiheitsstrafe in Höhe von 3 Monaten erhalten Sie eine Eintragung im Führungszeugnis. § 176 IV Nr. 1 hat einen Strafrahmen, der ab 3 Monaten beginnt. Erhalten Sie also glatt 3 Monate, dann werden diese nicht in ein Führungszeugnis eingetragen. Die Freiheitsstrafe kann sogar, da es sich um eine kurze Freiheitsstrafe handelt, in eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen umgewandelt werden. Somit haben wir auch dort Spielraum.

Am Rande darf ich anmerken, dass die Freiheitsstrafen bei einem Ersttäter in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden. Wir verhindern also, dass Sie die Freiheitsstrafe verbüßen müssen.

Es handelt sich somit um ein schriftliches Verfahren.

Welche Möglichkeiten hat der Verteidiger bei einem Vorwurf wegen sexueller Handlungen vor Kindern?

Zunächst muss ein langes Gespräch mit dem Mandanten klären, was letztendlich zu dem Vorwurf geführt hat. In diesem werden Sie Gelegenheit haben, in einer vertrauensvollen, verständnisvollen und diskreten Atmosphäre Ihre Situation zu besprechen. Nach diesem Gespräch werden Sie sich deutlich besser fühlen.

Als nächstes wird die Ermittlungsakte angefordert und die Aussage der / des Anzeigeerstatter(s) auf ihre Glaubwürdigkeit untersucht. Dabei greifen wir auf unsere Erfahrung aus anderen Fällen sowie die Methoden, welche sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben, zurück.

Regelmäßig werde ich – wenn dies erforderlich ist – eine Verteidigerschrift anfertigen. Die Verteidigerschrift nimmt Stellung zu den Vorwürfen, es werden Vernehmungen im Ermittlungsverfahren  und möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens beantragt. Während die Polizei die Ermittlungen wieder aufnimmt – z.B. durch Vernehmung der durch mich benannten Zeugen – nehme ich Kontakt zu dem/der zuständigen Staatsanwalt/Staatsanwältin auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

In vielen Fällen werde ich ein so genanntes „Glaubwürdigkeitsgutachten“ beantragen. Das Glaubwürdigkeitsgutachten wird durch eine Psychologin durchgeführt und untersucht die Aussage und die Person, welche die Anzeige erstattet hat. Die Ergebnisse werden sodann in einem Gutachten festgehalten. Wie kam es zu der Anzeige? Ist es möglich, dass die Anschuldigungen nur erfunden wurden?

Es muss nicht zu einer Hauptverhandlung kommen, wenn es sich um eine Falschanschuldigung handelt, wenn im Ermittlungsverfahren ein erfahrener Strafverteidiger auf diesem Gebiet eingeschaltet wird. Was im Ermittlungsverfahren versäumt wird, kann in einer Hauptverhandlung nicht mehr nachgeholt werden. Bitte nehmen Sie eine solche Anzeige nicht auf die leichte Schulter. Regelmäßig suchen mich Mandanten auf, die behaupten, dass Sie zu Unrecht verurteilt wurden. Überlassen Sie nichts dem Zufall.

Selbstverständlich kann ich auch erfolgreich für Sie tätig werden, wenn Sie bereits verurteilt wurden. Berufung, Revision, Wiederaufnahmeverfahren und Gnadenverfahren stehen Ihnen als Rechtsmittel regelmäßig zur Verfügung. Ich prüfe zunächst die Erfolgsaussichten und bespreche dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.