Scheckkartenmissbrauch, § 266b StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl  – bundesweite Strafverteidigung

Wann begehe ich einen Scheckkartenmissbrauch?

Einen Scheckkartenmissbrauch begeht, wer die ihm durch Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und diesen dadurch schädigt.

Wie wird der Scheckkartenmissbrauch bestraft?

Mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

Welche Arten von Betrug gibt es?

Eingehungsbetrug, Prozessbetrug, Computerbetrug, Dreiecksbetrug, Beitragsbetrug, Bettelbetrug, Spendenbetrug, Forderungsbetrug, Internetbetrug, Ebaybetrug, Sachbetrug, Schenkungsbetrug, Subventionsbetrug, Sozialleistungsbetrug, Kreditbetrug, Vermittlungsbetrug, Immobilienbetrug, Trickbetrug, Scheckbetrug, Wechselbetrug, Ausschreibungsbetrug, Erfüllungsbetrug, Versicherungsbetrug, Prospektbetrug, Wertpapierbetrug, Warenkreditbetrug, Kontoeröffnungsbetrug, Vorschussbetrug, Warenbetrug, Kontoeröffnungsbetrug, Zessionsbetrug, Umetikettierungsbetrug, Wechselfalle, Akkreditivbetrug, Zechbetrug.

Die nicht abschließende Auflistung zeigt, dass es vielfältige Arten und Weisen des Betruges gibt. Betrug gilt oft als Kavaliersdelikt. Wer hat schon nicht darüber nachgedacht, ob man fälschlicherweise eine Versicherung zur Kasse bitten sollte? Man habe ja lange Jahre seine Beiträge entrichtet. Anhand dieses Beispiels wird einem bewusst, wie schnell eine Handlung bzw. schon die Erwägung betrügerisch sein kann. Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Strafbefehl sind die Antworten der Staatsanwaltschaft und dem Gericht bei Betrug. Sie könnten vorbestraft sein. Es gibt viele Arten von Betrug. Umso wichtiger, dass Sie einen Verteidiger haben, der mit den einzelnen Formen vertraut ist. Lassen Sie sich für Ihren Einzelfall umfassend beraten.