Scheckbetrug

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Was ist Scheckbetrug?

Scheckbetrug liegt vor, wenn ein sogenannter nicht gedeckter oder ungedeckter Scheck zur Zahlung ausgehändigt wird, mit dem Wissen, dass keine Deckung vorhanden ist.

Welche Merkmale zeichnen einen Betrug?

  • Vorspiegeln falscher Tatsachen oder Entstellung, Unterdrückung wahrer Tatsachen
  • Erregung eines Irrtums bei dem Geschädigten
  • Dadurch sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschaffen

Wie wird betrug bestraft?

Betrug wird bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Gehen Sie davon aus, dass Gerichte tendenziell Betrüger hart bestrafen. Gehen Sie davon aus, dass der Ersttäter schon mit einer Geldstrafe eines Nettogehalts rechnen muss. Die Grenzen nach oben sind jedoch fließend. Neben vielen anderen Faktoren spielt bei der Straffindung auch die entstandene Schadenshöhe, sowie eine etwaige Schadenswidergutmachung eine entscheidende Rolle.

Was ist „Täuschung“, was „Irrtum“?

Täuschung ist jede beliebige Handlung, die einen Erklärungswert hinsichtlich Tatsachen besitzt und auf die Vorstellung einer anderen natürlichen Person derart einwirkt, dass sie zu einem Irrtum führt. Tatsachen sind gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse. Die Täuschung muss zu einem Irrtum, also jeder Widerspruch zwischen einer subjektiven Vorstellung und der Wirklichkeit, bei dem Opfer führen.

Was zeichnet Betrüger aus?

Betrüger sind oft Menschen, welche über eine überdurchschnittliche Intelligenz verfügen. Sie haben entweder das Wissen, oder eine Charaktereigenschaft, welche Sie als Waffe einsetzen, um andere zu täuschen. Die Täuschung führt zu einem Irrtum bei dem Opfer. Meist wird dabei die Unwissenheit oder die altersbedingte bzw. geistige Schwäche des Opfers ausgenutzt. Ziel ist es dabei, sich einen Vermögensvorteil gegenüber einer anderen Person zu verschaffen. Oft werden, auch nicht unberechtigt, Betrüger in der Literatur und Geschichte hervorgehoben. Dem Täter wird es oft an einem Unrechtsbewusstsein fehlen. Das Kunstwerk des Blendens ersetzt das Gewissen, dass ein Mensch um sein Vermögen gebracht wird.

Welche Arten von Betrug gibt es?

Eingehungsbetrug, Prozessbetrug, Computerbetrug, Dreiecksbetrug, Beitragsbetrug, Bettelbetrug, Spendenbetrug, Forderungsbetrug, Internetbetrug, Ebaybetrug, Sachbetrug, Schenkungsbetrug, Subventionsbetrug, Sozialleistungsbetrug, Kreditbetrug, Vermittlungsbetrug, Immobilienbetrug, Trickbetrug, Scheckbetrug, Wechselbetrug, Ausschreibungsbetrug, Erfüllungsbetrug, Versicherungsbetrug, Prospektbetrug, Wertpapierbetrug, Warenkreditbetrug, Kontoeröffnungsbetrug, Vorschussbetrug, Warenbetrug, Kontoeröffnungsbetrug, Zessionsbetrug, Umetikettierungsbetrug, Wechselfalle, Akkreditivbetrug, Zechbetrug.

Die nicht abschließende Auflistung zeigt, dass es vielfältige Arten und Weisen des Betruges gibt. Betrug gilt oft als Kavaliersdelikt. Wer hat schon nicht darüber nachgedacht, ob man fälschlicherweise eine Versicherung zur Kasse bitten sollte? Man habe ja lange Jahre seine Beiträge entrichtet. Anhand dieses Beispiels wird einem bewusst, wie schnell eine Handlung bzw. schon die Erwägung betrügerisch sein kann. Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Strafbefehl sind die Antworten der Staatsanwaltschaft und dem Gericht bei Betrug. Sie könnten vorbestraft sein. Es gibt viele Arten von Betrug. Umso wichtiger, dass Sie einen Verteidiger haben, der mit den einzelnen Formen vertraut ist. Lassen Sie sich für Ihren Einzelfall umfassend beraten.

Wie lautet die Gesetzesnorm von Betrug?

  1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.
  3. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder,
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
  4. § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
  5. Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
  6. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
  7. (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.