Freiheitsberaubung

Wann begehe ich eine Freiheitsberaubung?

Eine Freiheitsberaubung begehe ich dann, wenn ich einen Menschen einsperre oder auf andere Weise der Freiheit beraube. Tatobjekt ist der Mensch, wobei es sich nach der Rechtsprechung um einen schlafenden Menschen handeln kann.

Persönliche Freiheit im Sinne des § 239 I StGB ist die Freiheit, den Aufenthaltsort zu verändern. Als Mittel der Freiheitsberaubung kommen neben „Einsperren“ insbesondere Gewalt, Drohung und sonstiger psychischer Zwang von einigem Gewicht in Betracht.

Ein Menschen wird ohne seinen Willen des Gebrauchs der persönlichen Fortbewegungsfreiheit beraubt. Dazu ist erforderlich, dass es ihm ? wenn auch nur vorübergehend -, unmöglich gemacht wird, nach seinem freien Willen seinen Aufenthalt zu verändern, wobei jedoch unerhebliche Beeinträchtigungen nicht ausreichen. Es ist nicht erforderlich, ein bestimmtes Tatmittel anzuwenden.

Wie lange muss jemand festgehalten werden, um sich darauf berufen zu können, dass er seiner Freiheit beraubt wurde?

Einige Sekunden sind jedenfalls nicht ausrechend, um von einer Freiheitsberaubung zu sprechen. Die Faustformel der Juristen lautet: Wenn die Person für die Dauer eines „Vaterunsers“ festgehalten wird, dann liegt eine freiheitsberaubende Maßnahme vor.

Begehe ich eine Freiheitsberaubung, wenn ich jemanden lediglich daran hindere, einen andren Ort aufzusuchen?

Nein, wer lediglich jemanden daran hindert, einen bestimmten Ort aufzusuchen, wird nicht wegen Freiheitsberaubung verurteilt.

Wie wird die Freiheitsberaubung bestraft?

Die Freiheitsberaubung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wird das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder durch die Tat oder eine während der Tat begangenen Handlung eine schwere Gesundheitsbeschädigung des Opfers verursacht dann wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von 1 – 10 Jahren bestraft. Es handelt sich hierbei um ein Verbrechen. Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangenen Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Wann entfällt eine Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung?

Wenn die Person, welche eingesperrt wurde, ihr Einverständnis erklärt.

Wenn gegen Sie im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung ermittelt wird, nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf. 

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