Drogendelikte

Große Verfahren brauchen gute und erfahrene Betreuung. Ob ein Kilo Kokain oder ein paar Gramm Marihuana. Ob Festnahme, Hausdurchsuchung, Anklage oder Gerichtsverhandlung: Sie brauchen jemanden, der Ihre Sprache spricht und Ihre Akten sorgfältig auf- und durcharbeitet. Strafverteidigung in solchen Prozessen bedeutet, dass man mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft – schon im Ermittlungsverfahren – die richtigen Weichen stellt und in Kommunikation tritt.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eine komplexe Materie mit vielen Möglichkeiten.

Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden.

Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach dem BtMG begangen wurde. Diese Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft zum Beispiel aufgrund einer Strafanzeige erhalten haben.

Wir vertreten unsere Mandanten im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen im gesamten Bundesgebiet. Wir verteidigen unsere Mandanten bundesweit, rechtsfreundlich und engagiert bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im außergerichtlichen Ermittlungsverfahren, bei Gericht und in Haftsachen.

Telefonüberwachung: eine Falle?

Telefonüberwachungen und anschließende Hausdurchsuchungen sind die Falle eines jeden Dealers. Meist wird nicht damit gerechnet, dass schon seit Monaten das Handy abgehört wird. Plötzlich stehen die Ermittlungsbehörden vor der Tür. Gefunden werden (nicht) geringe Mengen an Drogen, eine Feinwaage, Tütchen und Handys. Diese werden beschlagnahmt und  der Beschuldigte häufig in Untersuchungshaft genommen.

Die Telefonüberwachung, manchmal auch die Käufer, sollen einzelne Verkäufe nachweisen. In den Telefonüberwachungen wird jedoch meist nicht über Mengenangaben gesprochen. Vielleicht hat man sich nur verabredet. Hier kommt einem Mandanten eine sorgfältige Auswertung der Telefonüberwachungsprotokolle, welche sich über mehrere Ordner erstrecken können, zu Gute. Die Nachweisbarkeit ist immer relativ. Meist kann man, wenn man diese auswertet, einen Teil der Taten reduzieren. Manchmal ist nichts nachweisbar. Telefonüberwachungen können überführen, aber die Praxis zeigt, dass eine gute Verteidigung diese entkräften kann.

Wie kann ich für Drogendelikte bestraft werden.

Bestraft kann ich werden durch

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe (vollstreckbar oder auf Bewährung)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Berufsverbot
  • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Der Verteidiger kann, wenn er die Gesamtumstände würdigt, eine sehr realistische Prognose erstellen, um Ihnen diese Frage zu beantworten. Diesbezüglich bitte ich Sie, einen Termin mit mir zu vereinbaren, um Ihren Fall zu besprechen.

Insbesondere kann der Verteidiger auf eine Therapie statt Strafe hinwirken, § 35 BtMG. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährleitstet § 35 BtMG nämlich die Zurückstellung der Strafvollstreckung bzw. die Anrechnung der Therapie auf die zu verbüßende Strafe.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestrafung von Betäubungsmitteldelikten regional sehr variieren kann.

Was ist eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln?

Maßgeblich sind: Wirkstoffgehalt und die Anzahl der toxischen Dosen. Die Menge wird also nicht nach Gewicht der eigentlichen Substanz bestimmt. Als Verteidiger setzte ich mich mit dem Gutachten über den Wirkstoffgehalt auseinander, welches die Staatsanwaltschaft regelmäßig einholt. Dies bestimmt manchmal über die Frage, ob Ihnen ein Verbrechen oder ein Vergehen zur Last gelegt werden kann.

VORSICHT: Die Einfuhr von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft. Es besteht demnach die Gefahr, dass Sie keine Bewährungsstrafe mehr erhalten, sondern eine vollstreckbare Freiheitsstrafe.

Mindestwerte des BGH (Bundesgerichtshof) für „nicht geringe Mengen:

Heroin = 1,5g

Kokain = 5,0g

Cannabis = 7,5g (Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten liegt bei ca. 10 %)

LSD = 6,0g

Ecstasy = 30g

Das bedeutet z.B.: Dass 7,5g THC etwa 75g Marihuana sind, oder 6,0 g LSD etwa 300 Trips sind.

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